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1. Soziotherapie: Was ist das?

Soziotherapie nach § 37 a SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse bei schweren psychischen Erkrankungen, mit dem Ziel der Stabilisierung und um ärztliche und psychotherapeutische Leistungen (wieder) selbstständig in Anspruch nehmen zu können und Krankenhausbehandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen.

2. Ziel

Soziotherapie unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen:

  • medizinische / psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen,
  • fördert die Motivation und Bereitschaft hierzu
  • bei der Organisation und Koordination der notwendigen Maßnahmen und deren zeitlicher Planung,
  • bei der therapiegerechten und selbstständigen Einnahme von Medikamenten und Umsetzung weiterer therapeutischen Maßnahmen,
  • beim Aufbau der Kontaktfähigkeit und sozialen Kompetenz

3. Leistungen
  • In einem Betreuungsplan werden gemeinsam mit dem Patienten und dem verordnenden Arzt z.B. die Diagnose, die Therapieziele und -maßnahmen festgehalten und in regelmäßigen Abständen gemeinsam neu angepasst.

  • Der Soziotherapeut unterstützt bei der Koordination der ärztlichen/psychotherapeutischen Behandlung und Therapiemaßnahmen. Der Patient kann während der Behandlung begleitet werden. Ziel ist die Selbständigkeit wieder zu erlangen.

  • Die Arbeit findet im sozialen Umfeld des Patienten statt. Hierzu können auf Wunsch Freunde und Familie und auch das berufliche Umfeld einbezogen werden.

  • Soziotherapeutische Dokumentation: Der Soziotherapeut dokumentiert alle durchgeführten Maßnahmen, den Behandlungsverlauf und die bereits erreichten Ziele und zukünftige Therapieziele.

  • Weitere auf die jeweiligen Bedürfnisse des Patienten angepasste Leistungen:

    • Training zur Verbesserung der Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer.
    • Training zur "handlungsrelevanten Willensbildung".
      Das könnte z.B. Unterstützung bei Verhaltensänderungen, Konfliktbewältigungen sowie Erarbeitung und Umsetzung einer Tagesstruktur und Übungen, die die Planungsfähigkeiten verbessern, sein.
    • Verbesserung der Krankheitswahrnehmung und Krisenprophlaxe.
    • Kriseninterventionen, zur Vermeidung einer Verschlechterung der Krankheit und/oder der wirtschaftlichen und sozialen Situation.

4. Indikationen

Indikationen für eine Soziotherapie können sich im Einzelfall für jede psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen (ICD-10 F00 bis F99) ergeben.

Hierbei muss eine starke Beeinträchtigung des Patienten vorliegen.

Diese Beeinträchtigung besteht, wenn der Patient zusätzliche Diagnosen hat, wie z.B.:
  • Persönlichkeitsstörungen,
  • Suchterkrankungen,
  • somatische Beschwerden wie Einschränkungen der Wegefähigkeit,
  • chronische Schmerzerkrankungen,
  • Schwierigkeiten bei der Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben.
  • die Fähigkeit ärztliche/psychotherapeutische Leitungen in Anspruch zu nehmen und/oder zu koordinieren ist eingeschränkt.

Die Regelverordnung greift bei allen Erkrankungen
  • aus dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10-Abschnitt F20–20.6, F21,F22, F24, F25)

  • aus der Gruppe der affektiven Störungen, z.B. schwere Depressionen mit psychotischen Symptomen (ICD-10-Abschnitt F31.5, F32.3, F33.3).


5. Verordnung

Soziotherapie darf verordnet werden von:
  • Fachärzten für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
  • Fachärzten mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie.
  • Institutsambulanzen an einschlägigen Kliniken und dort tätigen Ärzten.
  • Krankenhausärzten oder Ärzten in Rehakliniken für die ersten 7 Tage nach Entlassung.

Wenn ein Arzt die Soziotherapie nicht selbst verordnen kann, kann er den Patienten überweisen. Wenn er erkennt, dass der Patient aufgrund seiner psychischen Erkrankung diese Überweisung nicht wahrnehmen kann, kann er 5 Stunden Soziotherapie verordnen (Vordruck "Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung bei Soziotherapie gem. § 37a SGB V"), damit der Patient motiviert werden kann, die Überweisung wahrzunehmen.

Soziotherapie muss (mit Ausnahme der 5 Probestunden) vorher von der Krankenkasse genehmigt werden.

6. Quellen, weitere Informationen

Betanet: Soziotherapie:  Link Betanet Soziotherapie  
KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung): Soziotherapie :  Link KBV: Soziotherapie  



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