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1. Soziotherapie: Was ist das?
Soziotherapie nach § 37 a SGB V ist eine Leistung der
Krankenkasse bei schweren psychischen Erkrankungen, mit dem Ziel der
Stabilisierung und um ärztliche und psychotherapeutische
Leistungen (wieder) selbstständig in Anspruch nehmen zu können
und Krankenhausbehandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen.
2. Ziel
Soziotherapie unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen:
- medizinische / psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen,
- fördert die Motivation und Bereitschaft hierzu
- bei der Organisation und Koordination der notwendigen Maßnahmen und deren zeitlicher Planung,
- bei der therapiegerechten und selbstständigen Einnahme von Medikamenten und Umsetzung weiterer therapeutischen Maßnahmen,
- beim Aufbau der Kontaktfähigkeit und sozialen Kompetenz
3. Leistungen
- In einem Betreuungsplan werden gemeinsam mit dem Patienten und dem verordnenden Arzt
z.B. die Diagnose, die Therapieziele und -maßnahmen
festgehalten und in regelmäßigen Abständen gemeinsam neu angepasst.
- Der Soziotherapeut unterstützt bei der
Koordination der ärztlichen/psychotherapeutischen
Behandlung und Therapiemaßnahmen. Der Patient kann während
der Behandlung begleitet werden. Ziel ist die
Selbständigkeit wieder zu erlangen.
- Die Arbeit findet im sozialen Umfeld des
Patienten statt. Hierzu können auf Wunsch Freunde und
Familie und auch das berufliche Umfeld einbezogen werden.
- Soziotherapeutische Dokumentation: Der
Soziotherapeut dokumentiert alle durchgeführten Maßnahmen,
den Behandlungsverlauf und die bereits erreichten Ziele und
zukünftige Therapieziele.
- Weitere auf die jeweiligen
Bedürfnisse des Patienten angepasste Leistungen:
- Training zur Verbesserung der
Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer.
- Training zur "handlungsrelevanten
Willensbildung".
Das könnte z.B. Unterstützung bei
Verhaltensänderungen, Konfliktbewältigungen sowie
Erarbeitung und Umsetzung einer Tagesstruktur und
Übungen, die die Planungsfähigkeiten verbessern, sein.
- Verbesserung der Krankheitswahrnehmung und Krisenprophlaxe.
- Kriseninterventionen, zur Vermeidung
einer Verschlechterung der Krankheit und/oder der
wirtschaftlichen und sozialen Situation.
4. Indikationen
Indikationen für eine Soziotherapie können sich im Einzelfall für jede psychische Erkrankungen und
Verhaltensstörungen (ICD-10 F00 bis F99) ergeben.
Hierbei muss eine starke Beeinträchtigung
des Patienten vorliegen.
Diese Beeinträchtigung besteht, wenn der Patient
zusätzliche Diagnosen hat, wie z.B.:
- Persönlichkeitsstörungen,
- Suchterkrankungen,
- somatische Beschwerden wie Einschränkungen der Wegefähigkeit,
- chronische Schmerzerkrankungen,
- Schwierigkeiten bei der Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben.
- die Fähigkeit ärztliche/psychotherapeutische Leitungen in Anspruch zu nehmen
und/oder zu koordinieren ist eingeschränkt.
Die Regelverordnung greift bei allen Erkrankungen
- aus dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10-Abschnitt F20–20.6, F21,F22, F24, F25)
- aus der Gruppe der affektiven Störungen, z.B. schwere Depressionen mit
psychotischen Symptomen (ICD-10-Abschnitt F31.5, F32.3, F33.3).
5. Verordnung
Soziotherapie darf verordnet werden von:
- Fachärzten für Neurologie,
Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychologische
Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
- Fachärzten mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie.
- Institutsambulanzen an einschlägigen Kliniken und dort tätigen Ärzten.
- Krankenhausärzten oder Ärzten in Rehakliniken für die ersten 7 Tage nach Entlassung.
Wenn ein Arzt die Soziotherapie nicht selbst
verordnen kann, kann er den Patienten überweisen.
Wenn er erkennt, dass der Patient aufgrund seiner psychischen
Erkrankung diese Überweisung nicht wahrnehmen kann, kann er
5 Stunden Soziotherapie verordnen (Vordruck
"Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung bei
Soziotherapie gem. § 37a SGB V"), damit der Patient motiviert
werden kann, die Überweisung wahrzunehmen.
Soziotherapie muss (mit Ausnahme der 5 Probestunden) vorher von der Krankenkasse
genehmigt werden.
6. Quellen, weitere Informationen
Betanet: Soziotherapie:
Link Betanet Soziotherapie
KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung): Soziotherapie :
Link KBV: Soziotherapie
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